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    Winterdienst in der Gemeinde Nordholz  
     
       
   

 

Sehr geehrter Mitbürger, haben Sie heute schon an den Winterdienst gedacht???

 

Für die Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde gibt es in der Winterzeit einige Dinge zu beachten: die jährlichen Winterdienstpflichten! Sicherlich nicht geliebt, aber trotzdem erforderlich!

 

Alle Straßenanlieger, egal ob Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter oder Erbbau-berechtigter, die an einer öffentlichen Straße, an Wegen oder Plätzen wohnen, sind zum Winterdienst verpflichtet!

 

Das bedeutet, dass Sie die Gehflächen von Schnee und auftauendem Eis räumen und bei Glätte streuen müssen, damit ein gefahrloses Begehen möglich ist. Später sollten Sie sicherstellen, dass bei Tauwetter ein Wasserabfluss möglich ist.

 

Die Verpflichtung zum Winterdienst beginnt schon recht früh. Sie müssen nämlich

- werktags bis 7:00 Uhr und

 

- an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr

 

Ihren sogenannten „Anliegerverpflichtungen“ nachkommen.

 

Wenn es während eines Tages weiterschneit oder es durch Niederschläge weiterhin zur Glättebildung kommt, müssen Sie unter Umständen auch wiederholt die Gehwege vor Ihrem Grundstück räumen oder streuen.

 

Diese Pflicht endet erst um 20:00 Uhr.

 

 

Was Sie beachten sollten!

 

Bitte führen Sie Ihre Räumpflicht gewissenhaft durch, damit alle Fußgänger, Kinder und Radfahrer sicher und gefahrlos unterwegs sein können. Bitte bedenken Sie auch, dass Stürze – insbesondere für die älteren Bürgerinnen und Bürger – schlimme Folgen haben können.

 

Ich möchte Sie ferner darauf aufmerksam machen, dass Sie gemäß § 4 der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung der Gemeinde Nordholz vom 18. Dezember 2006 ordnungswidrig handeln, wenn Sie den Ihnen zum Schutz von Fußgängern, Kindern und Radfahrern auferlegten Winterdienst nicht ordnungsgemäß ausführen. Diese Ordnungswidrigkeit wird im Falle der Nichterfüllung mit einer Geldbuße geahndet.

 

Für Ihre Unterstützung und Einsicht sagen wir herzlichen Dank!!!

 

 

 
 Tipps zum Winterdienst

 

 

-         Vergewissern Sie sich rechtzeitig, ob der Schneeschieber in Ordnung und ausreichend Streumaterial vorhanden ist.

 

-         Informieren Sie sich täglich über die Wetterlage!

 

-         Stehen Sie früher auf - der Winterdienst erfordert Zeit!

 

-         Achten Sie auf umweltfreundliche Streumittel - auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfenden Streumitteln wie Splitt, Sand oder Granulat.

 

-         Machen Sie Ihr Fahrzeug winterfest - Sommerreifen oder mangelndes Profil sind eine Gefahr für Sie und Andere!

 

-         Räumen Sie den Schnee möglichst an den Rand des Gehweges zum Grundstück hin und nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist

 

 

Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien Winter!

 

 

 
   
 
 
   
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